Rechtsanwalt Axel Stöckel ist in Wiesbaden, Mainz und Umgebung als Fachanwalt für Strafrecht tätig. Sein Spezialgebiet ist die Beratung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldverfahren gegen Erwachsene und Jugendliche. Mandate werden nicht nur in Wiesbaden, sondern auch bundesweit übernommen.
Wann brauche ich überhaupt einen Strafverteidiger?
Ein Fachanwalt für Strafrecht bzw. ein als Strafverteidiger tätiger Rechtsanwalt sollte zu Rate gezogen werden, wenn Sie in Konflikt mit dem Gesetz geraten sind. Nach Möglichkeit sollte der Anruf beim Rechtsanwalt dabei nicht erst dann erfolgen, wenn die Polizei mit einem Haftbefehl vor Ihrer Tür steht. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer Ladung der Polizei Folge zu leisten. Ohne vorherigen Kontakt zum Anwalt sollten Sie daher keine Aussage tätigen.
Nutzen Sie Ihr Recht, zu schweigen!
Im Allgemeinen erfahren Sie bereits frühzeitig durch einen Brief vom Gericht, der Staatsanwaltschaft oder der Gemeinde, dass wegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat gegen Sie ermittelt wird oder dass Sie ein Bußgeld zahlen sollen. Mögliche Vorwürfe dieser Art sind beispielsweise: Betrug / Untreue • Brandstiftung • Delikte im Straßenverkehr • Diebstahl / Raub • Erschleichen von Leistungen • Körperverletzung • Mord / Totschlag • Nötigung • Sachbeschädigung • Urkundenfälschung • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz • Verstöße gegen das Waffengesetz • etc.
Warten Sie nicht zu lange!
Oft sind die Schreiben, in denen Sie mit diesen oder anderen Anschuldigungen konfrontiert werden für den Laien unverständlich formuliert; ohne anwaltliche Beratung kann unklar bleiben, wie reagiert werden soll. Wenn Sie solche Briefe deshalb jedoch einfach zur Seite legen und ignorieren oder wenn Sie sie zwar ernst nehmen, jedoch auf eigene Faust auf sie reagieren, ohne vollkommen verstanden zu haben, was genau Ihnen eigentlich vorgeworfen wird, können Sie sich damit unter Umständen eine Menge Ärger einhandeln. Hier kommt der Fachanwalt für Strafrecht ins Spiel. Wenn Sie mich anrufen, vereinbaren wir einen Termin in meiner Kanzlei in Wiesbaden oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause. Ich höre mir Ihren Fall an und erkläre Ihnen Ihre Situation. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie mit den erhobenen Vorwürfen allein fertig werden oder ob ich Sie im Rahmen der Strafverteidigung weiter beraten und vertreten soll. Es spielt dabei keine Rolle, ob die im Raum stehenden Anschuldigungen zu Recht oder zu Unrecht gegen Sie erhoben werden. Ein guter Strafverteidiger kann Ihnen nicht nur helfen, Ihre Unschuld zu beweisen, sondern auch dafür sorgen, dass eine der Tat angemessene Rechtsfolge gefunden werden kann.
Beratung und Verteidigung durch den Fachanwalt für Strafrecht
Die Bezeichnung "Fachanwalt" ist berufsrechtlich geschützt. Als Fachanwalt darf sich nur derjenige Rechtsanwalt bezeichnen, der eine mehrjährige Berufserfahrung und die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse auf seinem Fachgebiet nachgewiesen hat. Die dauerhafte Qualifikation wird auch dadurch gesichert, dass regelmäßig an Fortbildungen teilgenommen wird.