Bezüglich der in Ihrem konkreten Fall zu erwartenden Kosten und ggf. zu treffenden Zahlungsvereinbarungen (Ratenzahlung o.ä.) setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Die telefonische Information über die zu erwartenden Gebühren ist unverbindlich und kostenfrei.
Was kostet eine Strafverteidigung?
Wie viel ein Anwalt für seine Rechtsberatung und sonstigen Tätigkeiten verlangen darf (und teilweise auch muss), ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Als Anwälten ist es uns daher z.B. nicht erlaubt, kostenlose Rechtsberatungen für konkrete Einzelfälle durchzuführen. Bei mir werden sich die Gebühren für die Erstberatung jedoch im Normalfall an der unteren Grenze des vom Gesetz vorgegebenen Rahmens orientieren.
Gebühren und Vergütungsvereinbarungen:
Die Rechtsanwaltskanzlei Axel Stöckel betrachtet es als selbstverständlich, ihre Mandanten von Beginn an offen und ehrlich über die Möglichkeiten und Risiken eines Mandats und die damit verbundenen Kosten zu informieren und bei den in Rechnung gestellten Gebühren einen fairen Kompromiss zwischen dem nötigen Aufwand und der finanziellen Situation des Mandanten zu finden. Das Verhältnis zwischen Strafverteidiger und Mandant ist kein reines Geschäftsverhältnis, sondern auch ein Vertrauensverhältnis. Auf Seiten des Mandanten steht in den meisten Fällen viel Geld, unter Umständen sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe und damit nicht selten sein gesellschaftlicher Status und seine gesamte weitere Lebensplanung auf dem Spiel. Wenn ein Mandant dies alles in die Hände eines Strafverteidigers legt, so liegt darin ein großer Vertrauensbeweis. Wer als Anwalt etwas auf sich hält, wird dieses Vertrauen auch dann nicht missbrauchen, wenn es um die Frage der Bezahlung geht. Letztlich gilt jedoch auch auf dem Gebiet der Rechtsberatung, dass Qualität ihren Preis hat. Wie hoch die tatsächlichen Kosten sein werden, hängt immer von dem mit dem Einzelfall verbundenen Aufwand ab.